Gestern hat der Bundestag das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften in modifizierter Fassung verabschiedet. Die Bezüge der Beamt*innen, Richter*innen, Soldat*innen und Versorgungsempfänger*innen im Bund erhöhen sich in zwei Schritten. […]
Damit erfüllt der Bund seine Zusage gegenüber ver.di, das Tarifergebnis vom 25. Oktober 2020 zeit- und weitgehend systemgerecht auf die Beamt*innen zu übertragen.
Das Gesetz bietet die Grundlage dafür, dass die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent steigen. […]
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