ver.di begrüßt den jetzt gefundenen Kompromiss beim Kurzarbeitergeld (Hinweis: dies betrifft nicht die Deutsche Rentenversicherung, da es im Geltungsbereich des Tarifvertrags Deutsche Rentenversicherung (TV DRV) kein Kurzarbeitergeld gibt)!
Redaktionsverhandlungen zum „TV COVID“ abgeschlossen: Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst ermöglicht
Dies betrifft nicht den Geltungsbereich des Tarifvertrages der Deutschen Rentenversicherung (TV DRV)! Wir dokumentieren diesen Beitrag aus Informationsgründen, da es Kolleginnen und Kollegen gibt, die Verwandte, Freunde und Bekannte haben, die im öffentlichen Dienst der Kommunen tätig sind. Corona: Abschluss