Der Unfallversicherungsschutz zuhause (Home Office/mobiles Arbeiten) wird dem Schutz bei der Arbeit im Betrieb gleichgestellt.
Erweiterter Unfallversicherungsschutz im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten


Der Unfallversicherungsschutz zuhause (Home Office/mobiles Arbeiten) wird dem Schutz bei der Arbeit im Betrieb gleichgestellt.

ver.di setzt sich dafür ein, dass COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt wird und zwar nicht nur bei medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten.

Unter bestimmten Umständen kann eine SARS-CoV-2-Infektion bzw. eine COVID-19 Erkrankung auch als Arbeits-, bzw. Wegeunfall oder als Berufskrankheit anerkannt werden kann.