Um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Betrieben und Verwaltungen des Landes zu gewährleisten ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) erlassen worden, die nach der Verkündigung am 21. Januar 2021 inzwischen in Kraft getreten ist.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

Schon im April 2020 gab es erste einheitliche Regelungen zum Arbeitsschutz (siehe diesen Beitrag). Nach den aktuellen Bund-/Länder-Beschlüssen wurde jetzt der Arbeitsschutz in Sachen Corona noch einmal überarbeitet.

Das federführende BMAS informiert auf seiner Seite mit Fragen und Antworten zur neuen Arbeitsschutzverordnung wie folgt:

Nur wenn das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz verringert wird, lässt sich ein harter wirtschaftlicher Shutdown vermeiden. Das Infektionsgeschehen ist trotz der in vielen Lebensbereichen bereits einschneidenden Kontaktreduzierung unvermindert hoch. Daher braucht es insbesondere am Arbeitsplatz zusätzliche Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und um Betriebe weiter offen halten zu können.

Wichtig ist der wirksame Schutz am Arbeitsplatz. Es geht um Arbeitsschutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Homeoffice für alle, die ihre Aufgaben auch zuhause erfüllen können, ist ein Baustein, denn wer im Homeoffice arbeitet, schützt damit auch die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Genauso muss aber auch die Arbeit im Betrieb sicher sein für diejenigen, die ihren Arbeitsplatz nicht nach Hause verlegen können.

Siehe dazu auch das Video zum neuen Arbeitsschutz mit Bundesminister Hubertus Heil.

Weitergehende Informationen dazu gibt es bei ver.di auf der Seite SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung: Zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Dort gibt es eine Übersicht über einzelne Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, personenbezogen) und beispielsweise zum Home Office (darüber informiert auch das BMAS: Rechte und Pflichten im Home Office).

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft