ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Am 18. März 2021 fand auf Einladung des Bundesinnenministeriums (BMI) das Beteiligungsgespräch zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften statt.
Entgegen eines früheren Entwurfs beschränkt sich das Gesetz auf eine zeit- und weitgehend systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses vom 25. Oktober 2020 auf die Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen. Dabei hat das BMI Abschlagszahlungen auf die ab 01.04.21 anstehenden Bezügeerhöhungen zugesagt.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes wie folgt an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden:

Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge werden zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022 linear angehoben. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und weitgehend systemgerecht übernommen. Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis

  • zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
  • zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

Das BMI sieht darüber hinaus keine Möglichkeit, den Mindestbetrag aus dem Tarifabschluss verfassungskonform auf die Beamt*innenbesoldung zu übertragen. ver.di und DGB haben dieser Auffassung in ihrer Stellungnahme und im Beteiligungsgespräch ausdrücklich widersprochen. […]

Weiterlesen auf beamte.verdi.de: ver.di-Erfolg: Besoldungsanpassungsgesetz 20/21 kommt!

ver.di-Erfolg: Besoldungsanpassungsgesetz kommt!