ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftDie Bundesregierung hat am 16.12.2020 eine Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub beschlossen. Die Verordnung enthält einige begrüßenswerte Änderungen bei der Einrichtung von Langzeitkonten und bei der Anerkennung von Reisezeiten. ver.di kritisiert hingegen, dass bei dieser Gelegenheit nicht auch das dringende Thema der Angleichung der Wochenarbeitszeiten der Bundesbeamt*innen aufgegriffen wurde.

ver.di hatte in der Stellungnahme und in einem Beteiligungsgespräch zu dem Verordnungsentwurf insbesondere noch einmal ihre langjährige Forderung nach einer Angleichung der Wochenarbeitszeiten der Bundesbeamt*innen an das geltende Tarifniveau von 39 Stunden deutlich gemacht. Unseres Erachtens wäre eine solche Angleichung gerecht, gesund und attraktiv. Den Bundesbeamt*innen ist bei Anhebung der Wochenarbeitszeit in den Jahren 2004 und 2006 versprochen worden, dass nach Konsolidierung des Bundeshaushalts wieder eine Absenkung erfolge. Die vorliegende Verordnungsänderung böte eine passende Gelegenheit für den Bund, dieses langjährige Versprechen einzulösen.

Höchst bedauerlich ist deshalb, dass die Bundesregierung notwendige Veränderungen bei der Wochenarbeitszeit mit dem Hinweis auf hohe Arbeitsbelastungen in den Behörden des Bundes ablehnt. Eine parallele Verkürzung der Wochenarbeitszeit während laufender Personalaufstockungen würde dazu führen, dass der mit dem Stellenaufwuchs verbundene positive Effekt umgehend aufgezehrt würde.

Andere Regelungen der geänderten Arbeitszeitverordnung gehen aus ver.di-Sicht zumindest in die richtige Richtung.

Weiterlesen bei beamte.verdi.de: Beamtenrecht (Beschluss des Bundeskabinetts): Änderungen der Arbeitszeitverordnung beschlossen

ver.di informiert: Änderungen der Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamt*innen beschlossen
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