ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Überarbeitung der Entgeltordnung für alle Rehakliniken der DRV und für die Akutkrankenhäuser der TgDRV

Nachdem ver.di und die Arbeitgeber der DRV die Tarifverträge zur Regelung von Verbesserungen in der Entgeltordnung für die Rehakliniken der DRV und die Akutkrankenhäuser der TgDRV redaktionell abgestimmt haben, hat ver.di die Tarifverträge unterzeichnet.

Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. Juli 2019 in Kraft. Mit der neuen Entgeltordnung sind deutliche Verbesserungen verbunden.

Beschäftigte in der Pflege

Für die (leitenden und ausführenden) Pflegekräfte in den Rehakliniken wurden die Tätigkeitsmerkmale überarbeitet. In den Akutkrankenhäusern der TgDRV werden die Tätigkeitsmerkmale übernommen, die grundsätzlich denen der Entgeltordnung der Kommunen entsprechen.

Sowohl für Rehakliniken als auch Akutkrankenhäuser gibt es eine neue Entgelttabelle P mit verbesserten Stufenregelungen und z.T. verbesserten Beträgen. Alle Details dazu findet ihr unten in unserer Tarifinfo.

Beschäftigte in Gesundheitsberufen

In den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sind nach aktueller Tarifvereinbarung in bestimmten Fällen die Tätigkeitsmerkmale einer anderen Entgeltgruppe (EG) zugeordnet, stellenweise wurden auch neue Tätigkeitsmerkmale geschaffen. Alle Details dazu findet ihr unten in unserer Tarifinfo.

Mit den Arbeitgebern hat ver.di weiterhin vereinbart, dass es eine gemeinsame Arbeitsgruppe gibt, die zeitnah die Definitionen der „schwierigen Aufgaben“ für die Gesundheitsberufe in den Rehakliniken bearbeitet. Das dann erzielte Ergebnis wird in einem weiteren Änderungstarifvertrag zur Entgeltordnung tarifiert.

Wie erfolgt die Überleitung in die verbesserte Entgeltordnung? Was müssen Beschäftigte beachten?

Beschäftigte in der Pflege

Sie werden rückwirkend zum 1. Juli 2019 stufengleich und unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit von der Entgeltgruppe KR in die Entgeltgruppe P übergeleitet.

Höhergruppierung auf Antrag

Grundsätzlich gilt für alle Beschäftigten: Ergibt sich durch die Verbesserungen der Eingruppierung in der Entgeltordnung der DRV in der Pflege oder den Gesundheitsberufen eine höhere Entgeltgruppe, sind Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert, wenn sie einen entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber stellen.

Dieser Antrag kann bis zum 30. Juni 2020 erfolgen und wirkt immer auf den 1. Juli 2019 zurück. Änderungen der Stufenzuordnung, die also nach dem 30. Juni 2019 eingetreten sind, bleiben bei der Stufenzuordnung im Zusammenhang der Höhergruppierung unberücksichtigt.

Die Höhergruppierung erfolgt auf der Grundlage des § 17 Absatz 4 TV-TgDRV/ TV DRV-Bund/ TV DRV KBS.

Wenn kein Antrag gestellt wird, bleibt es für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit bei der bisherigen Entgeltgruppe.

PDF-Download: ver.di Tarifinfo DRV: Tarifverträge unterzeichnet (08/2019) – PDF (363 kB)

Unterschrift

Tarifinfo DRV: Tarifverträge für Rehakliniken und Akutkrankenhäuser unterschrieben
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