Die Verfassungsbeschwerden gegen die beschäftigtenfreundlichen Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Sachen Eingruppierung wurden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht angenommen.
Die Verfassungsbeschwerden gegen die beschäftigtenfreundlichen Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Sachen Eingruppierung wurden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht angenommen.