ver.di hatte nach der Tarifrunde 2023 im öffentlichen Dienst für den Bund und die Kommunen auch eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung für die Bundesbeamtinnen und -beamten im Rahmen der Besoldungsrunde 2023 gefordert. Das galt natürlich auch für den Inflationsausgleich. Dieser wurde für die Tarifbeschäftigten bereits im Juni 2023 realisiert.

Siehe dazu auch die ver.di-Mitteilung Tarifergebnis jetzt zeit- und wirkungsgleich auf Beamt*innen übertragen.

Geldscheine

Nachdem Mitte Juli 2023 das Bundeskabinett den Weg für die Zahlungen in einem ersten Schritt frei machte, muss nun nach der Sommerpause das Parlament beschließen.

Zahlung mit den August 2023-Bezügen bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Es hatte sich schon abgezeichnet und ver.di-Personalräte hatten das auch schon angefragt – bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird der Start der Zahlung des Inflationsausgleichs bereits in der August-Zahlung realisiert. Wer heute schon in seine digitale Entgeltakte geschaut hat, wird dort auch entsprechende Dokumente finden (rückwirkend dann ab Juni 2023).

Natürlich muss man auch den Hinweis der Bezügemitteilung nochmal explizit erwähnen:

Die Sonderzahlung erfolgt in vorläufiger Höhe und steht insbesondere unter dem Vorbehalt der endgültigen Festsetzung sowie der abschließenden gesetzlichen Regelung.

Auch wenn der Bundestag noch nicht abschließend entschieden hat – das ist ein wichtiger Schritt bis zur finalen Wirksamkeit der Besoldungsrunde 2023 für den Bereich der Bundesbeamtinnen und -beamten.

Besoldungsrunde 2023: Sonderzahlung (Inflationsausgleich) für Beamtinnen und Beamte der DRV KBS angewiesen
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