ver.di-Besoldungsinfo (24.05.2023): Tarifergebnis jetzt zeit- und wirkungsgleich auf Beamt*innen übertragen
ver.di-Besoldungsinfo (24.05.2023):
Tarifergebnis jetzt zeit- und wirkungsgleich auf Beamt*innen übertragen

ver.diGetreu dem Motto „Nach der Tarifrunde ist vor der Besoldungsrunde“ fordert ver.di die Übernahme des Tarifergebnisses zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes, die Bundesrichter*innen sowie die Soldat*innen.

Dazu gehört die Übernahme der Zahlung des Sockels von 200 Euro sowie die lineare Anhebung um 5,5 Prozent in einem zweiten Schritt auf Besoldung und Versorgung. Die Berücksichtigung einer sozialen Komponente wie dem Sockelbetrag im Besoldungsrecht der Beamt*innen ist rechtlich möglich und führt gerade in unteren und mittleren Besoldungsgruppen zu einer dringend notwendigen Entlastung.

Im Rahmen der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung fordert ver.di auch, dass es keinen Abzug der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten geben darf. Eine solche Kürzung von Besoldung und Versorgung der Beamt*innen ist in Zeiten hoher Inflation schlicht unzumutbar.

Schließlich müssen auch die Vereinbarungen zum Inflationsausgleichsgeld in gleicher Höhe und in gleicher Weise für die aktiven Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übernommen werden.

ver.di hat diese Forderungen zusammen mit dem DGB gegenüber dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sehr deutlich gemacht. Wir werden sehr genau darauf achten, dass das BMI seinen Ankündigungen, das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich übertragen zu wollen, nun tatsächlich in genau dem oben geschilderten Umfang ohne Einschränkungen nachkommt.

Die Übertragung des Tarifergebnisses erfordert ein entsprechendes Bundesgesetz. Anders als teilweise zu lesen, existiert derzeit noch kein konkreter Zeitplan für ein solches Gesetzgebungsverfahren. ver.di wird sich allerdings für eine möglichst rasche Umsetzung einsetzen und dann zeitnah über den aktuellen Stand der Dinge informieren.

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