ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftDies betrifft nicht die Deutsche Rentenversicherung, da es im Geltungsbereich des Tarifvertrags Deutsche Rentenversicherung (TV DRV) kein Kurzarbeitergeld gibt!

ver.di begrüßt den jetzt gefundenen Kompromiss beim Kurzarbeitergeld.

„Der jetzt gefundene Kompromiss ist ein Erfolg der gewerkschaftlichen Bemühungen um eine Anhebung des Kurzarbeitsgelds. Es ist gelungen, gegen den Widerstand in der Union und leider auch den meisten Arbeitgeberverbänden eine Erhöhung durchzusetzen“, so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke zur Verständigung in der Großen Koalition über eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.

Am späten Mittwochabend hatte sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung neben weiteren Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Covid-19-Pandemie auch auf eine schrittweise Anhebung des Kurzarbeitergeldes verständigt.

Die Einigung sieht vor, dass die Betroffenen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit erhalten, vom vierten Monat an ihr Kurzarbeitergeld auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent) erhöht bekommen.

Weiterlesen bei verdi.de: Corona-Hilfe: Kurzarbeitergeld steigt: ver.di begrüßt Kompromiss

Kurzarbeitergeld steigt: ver.di begrüßt Kompromiss
Markiert in: