ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftDies betrifft nicht den Geltungsbereich des Tarifvertrages der Deutschen Rentenversicherung (TV DRV)!

Wir dokumentieren diesen Beitrag aus Informationsgründen, da es Kolleginnen und Kollegen gibt, die Verwandte, Freunde und Bekannte haben, die im öffentlichen Dienst der Kommunen tätig sind.

Corona: Abschluss setzt Maßstäbe auch für die Wirtschaft

Der Weg für den Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich des kommunalen öffentlichen Dienstes ist frei: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der dbb beamtenbund und tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben die Redaktionsverhandlungen über den Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit (TV COVID) abgeschlossen. Die Gremien haben dem Ergebnis zugestimmt. Diese Vereinbarung kann damit ab sofort umgesetzt werden.

Die Corona-Pandemie hat auch große Auswirkungen auf den kommunalen öffentlichen Dienst, insbesondere die kommunalen Einrichtungen und Betriebe. Dies gilt beispielsweise für Theater, Museen, Bäder, Kultur- und Sporteinrichtungen oder Schulen, die aufgrund aktueller behördlicher Anordnungen geschlossen wurden. Auch im Nahverkehrsbereich sind erhebliche Arbeitsausfälle zu verzeichnen.

Gerade für diese Bereiche haben die Tarifpartner mit dem Abschluss des TV COVID die Möglichkeit zur Einführung von Kurzarbeit geschaffen. Dies soll während der aktuellen Krisensituation die Beschäftigungsverhältnisse und die Einkommen der Beschäftigten sowie den Fortbestand der kommunalen Einrichtungen und Betriebe sichern.
Demgegenüber gibt es auch kommunale Bereiche, bei denen Kurzarbeit nicht angezeigt ist. Das gilt besonders für die Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Aber auch in den Verwaltungen sowie bei der Kinderbetreuung ist Kurzarbeit kein Thema.

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Redaktionsverhandlungen zum „TV COVID“ abgeschlossen: Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst ermöglicht
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