ver.di-Flugblatt (Juli 2022): So nicht, Herr Lauterbach!
ver.di-Flugblatt (Juli 2022): So nicht, Herr Lauterbach!

Bekanntlich hat ver.di die Pläne zur Deckung der Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisiert. Jetzt informiert ver.di im Rahmen eines Flugblattes dazu. Denn das, was jetzt vorgeschlagen wird, ist nur eine kurzfristige Lösung nur zu Lasten der Beitragszahler*innen und Beschäftigten bei Einschränkung der Selbstverwaltung.

ver.diDie Gesetzliche Krankversicherung (GKV) stehen vor immensen Herausforderungen. Seit langem bekannt wächst das Defizit in der GKV weiter an und wird für 2023 bereits jetzt mit 17 Mrd. Euro (bis 25 Mrd. Euro) angegeben. Der bisherige Bundeszuschuss ist dabei bereits berücksichtig, der jedoch an keiner Stelle kostendeckend ist. Viele Gesetze der letzten Jahre haben die Leistungs- ausgaben erhöht, waren jedoch keine Verbesserungen für die Versicherten.

Mit dem vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der GKV belastet der Gesundheits- minister massiv die Beitragszahler*innen (Versicherten) und die Beschäftigten in der GKV. Er geht nicht in die Verantwortung des Bundes, gibt keinen ausreichenden Steuerzuschuss und verzichtet auf eine angemessene Belastung der Leistungserbringer und der Pharmaindustrie. Gleichzeitig ist das Konzept nicht nachhaltig, löst nicht einmal die Probleme für 2023 und klärt nichts für die Folgejahre ab 2024.

ver.di-Forderungen zum Gesetzentwurf

  • Keine kurzfristige geringe Alimentierung der GKV – es geht um nachhaltige Stabilisierung der GKV. Der Bund muss sich angemessen an der Finanzierung beteiligen. Dazu sind auch kostendeckende Beiträge für ALG-II-Bezieher*innen erforderlich (wie im Koalitionsvertrag zugesagt).
  • Die Steuerung muss der gesetzlich vorgeschriebenen sozialen Selbstverwaltung überlassen bleiben, es darf keine weitere Einschränkung der Selbstverwaltung geben.
  • Höhere Beteiligung der Pharmaindustrie – der Gewinnzuwachs beträgt in 2021 während Corona 13%, hier reicht es nicht, einen einmaligen Soli-Beitrag von 1 Mrd. Euro einzufordern.
  • Keine Deckelung der sächlichen Verwaltungskosten – diese tragen nicht zu einer Stabilisierung der GKV-Finanzen bei. Es wäre eine Beschneidung der Kosten für die Aufklärung und Beratung der Versicherten, die Aufwendungen für die Digitalisierung und Telekommunikation usw.
  • Die geplante Darlehensfinanzierung des Bundes wird abgelehnt. Sie geht alleine zu Lasten der Beitragszahler*innen.
  • Mehr Besserverdienende müssen in die GKV integriert werden. Dazu muss die Versicherungspflichtgrenze deutlich angehoben werden. Vor Beitragserhöhungen muss deshalb die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden.
  • Weitere Eingriffe auf die Rücklagen der GKV werden abgelehnt. Nachdem bereits der vorherige Minister Spahn massiv in die Rücklagen eingegriffen hat, sind die jetzt noch vorhandenen Rücklagen als Risikovorsorge dringend erforderlich.
  • Wir fordern kostendeckende Beiträge für familienpolitische Leistungen z.B. für Sachleistungen während der Schwangerschaft/Mutterschaft oder Krankengeld bei Erkrankungen des Kindes.
  • Ebenso müssen Leistungsgesetze, die nicht zur Verbesserung für die Versicherten beitragen, rückabgewickelt werden.
  • Versicherungsfremde Leistungen müssen endlich definiert und vom Bund übernommen werden.
  • Die Beitragsparität muss erhalten bleiben. Kassenindividuelle Zusatzbeiträge müssen verhindert werden. Wenn die Beiträge erhöht werden müssen, dann geht dies nur über eine gesetzliche Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes.

PDF-Download: ver.di-Flugblatt (Juli 2022): So nicht, Herr Lauterbach!

Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung: So nicht, Herr Lauterbach!