ver.di-Tarifinfo (18.04.2023): Auswirkung der Einigungsempfehlung auf die Gehaltstabelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
ver.di-Tarifinfo (18.04.2023):
Auswirkung der Einigungsempfehlung auf die Gehaltstabelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

ver.diDie Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission, die die Schlichtungskommission am 15.4.2023 vorgelegt hat (siehe auch: Einigungsempfehlung steht; aber noch kein Tarifergebnis), ist noch kein Tarifergebnis, sondern die Grundlage für die Verhandlungen, die am 22.4.2023 wiederaufgenommen werden.

Die Einigungsempfehlung sieht eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3000 Euro sowie ab März 2024 einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent mehr Geld vor.

Was heißt das, ein Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent mehr Geld?

Für den Bereich der Deutschen Rentenversicherung gibt es eine tabellarische Übersicht mit der Auswirkung der Schlichtungsempfehlung:

  • Wirkung in Euro
  • Wirkung in Prozent
  • ab 01.04.2022 in Euro
  • ab 01.03.2024 in Euro

Siehe dazu die oben verlinkte Tabelle – oder nochmal nachfolgend: ver.di-Tarifinfo (18.04.2023): Auswirkung der Einigungsempfehlung auf die Gehaltstabelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Mögliche Auswirkungen der Einigungsempfehlung auf die Gehaltstabelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
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