Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil eines milliardenschweren Entlastungspakets der Bundesregierung, das Folgen von steigenden Preisen und Energiekosten für Verbraucher*innen und Unternehmen abfedern soll.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Unternehmen zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 den Beschäftigten freiwillig einen steuer- und abgabenfreien Betrag von bis zu 3.000 Euro gewähren können. Eine entsprechende Summe kann dabei entweder am Stück oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.
Zusätzlich und nicht anstatt!
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Mehr dazu in unserem aktuellen Flugblatt dazu:
PDF-Download: ver.di-Info (03/2023): zur Inflationsausgleichsprämie (PDF-Download)
(die ursprüngliche Information wurde zwischenzeitlich aktualisiert)