ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftDas Bundeskabinett hat am 31. August 2022 die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen, die ab 1. Oktober 2022 in Kraft tritt und bis zum 7. April 2023 gilt.

Infektionsschutz am Arbeitsplatz geregelt

Grund dafür sind die im Sommer erhöhten Infektionszahlen, die in der kalten Jahreszeit erfahrungsgemäß noch einmal ansteigen werden. Im Vergleich zu den Vorjahren ist das Ausmaß krankheitsbedingter Ausfallzeiten bereits jetzt sehr groß. Mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird auf das hohe Infektionsgeschehen im Herbst reagiert. Durch die bewährten betrieblichen Schutzmaßnahmen soll die Gefährdung durch eine Infektion am Arbeitsplatz minimiert werden. Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sollen geschützt und krankheitsbedingten Ausfallzeiten sowie den Belastungen des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur entgegengewirkt werden. […]

Das Wichtigste auf einen Blick sowie eine kurze Bewertung in unserer sopo aktuell Nr. 332.

Corona-Arbeitsschutzverordnung ab 01.10.2022 wieder in Kraft
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