ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftDas Bundeskanzleramt hat zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entschieden, die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen nicht noch einmal zu verlängern und am 25. Mai 2022 auslaufen zu lassen (siehe dazu: Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 25. Mai 2022).

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel tritt durch diese Entscheidung zeitgleich mit dem Auslaufen der Corona-ArbSchV außer Kraft.

Wichtige Themen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel werden aber dadurch erhalten, dass die Aussagen in die FAQs des BMAS überführt werden und somit ein empfehlender Charakter bestehen bleibt. Außerdem wird die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA) in der derzeitige Abklingphase den Betrieben und Einrichtungen mit Empfehlungen Orientierung geben.

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Verpflichtung der Arbeitgebenden zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten keinesfalls endet.

Das Wichtigste auf einen Blick in unserer sopo aktuell Nr. 331.

Keine Verlängerung: Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung am 25. Mai 2022