ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftGrundsätzlich begrüßt die Gewerkschaft ver.di die zeitliche Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), da diese die Grundlage bildet für die bestehende SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel.

Die derzeitige Infektionslage und das Ende der 3G-Zugangsregel am Arbeitsplatz erfordern jedoch weiterhin den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten vor Infektionen am Arbeitsplatz.

Das Wichtigste auf einen Blick sowie eine kurze Bewertung in unserer sopo aktuell Nr. 325.

Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 25. Mai 2022
Markiert in: